Grundsteuerarten in Spanien
Persönliche Einkommenssteuer in Spanien: Welche Eigentümer können abziehen können
Der Besitz von Immobilien in Spanien bietet eine Fülle von Möglichkeiten, insbesondere für diejenigen, die ihre Häuser vermieten möchten. Es kommt jedoch auch mit einer Verantwortung ein: Einreichung und Zahlung einer persönlichen Einkommensteuer (IRPF). Glücklicherweise bieten spanische Steuergesetze eine Reihe von Selbstbehaltungskosten, die Ihr steuerpflichtiges Mieteinkommen erheblich verringern können. In diesem detaillierten Leitfaden brechen wir auf, was Sie abziehen können und was nicht und wie diese Abzüge zu Ihren Gunsten funktionieren können.
Was ist IRPF?
IRPF (Impuesto Sobre La Renta de Las Personas Físicas) ist die persönliche Einkommensteuer Spaniens. Wenn Sie Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien verdienen, müssen Sie dieses Einkommen angeben und Steuern darauf zahlen, unabhängig davon, ob Sie ein Bewohner oder Nicht-Resident sind (obwohl die Regeln zwischen den beiden geringfügig unterscheiden).
Wer muss einreichen?
Einwohner: Auf weltweites Einkommen besteuert.
Nicht-Einwohner: Nur für Einkommen in Spanien (z. B. Miete aus spanischen Eigentum) besteuert.
Abzugskosten für Mietobjekte
Wenn Ihre Immobilie vermietet wird (ob langfristig oder für die Verwendung von Touristen), können die folgenden Ausgaben in der Regel von Ihrem Brutto-Mieteinkommen abgezogen werden:
1. Hypothekenzinsen
Sie können den Zinsabschnitt Ihrer Hypothekenrückzahlungen abziehen. Der Auftraggeber (Kapitalrückzahlung) ist nicht abzugsfähig.
2. Grundsteuern und Gebühren
IBI (Impuesto Sobre Bienes Inmubles): jährliche lokale Grundsteuer.
Müllsammlung und lokale städtische Gebühren.
3. Gemeinschaftsgebühren
Wenn Ihre Immobilie Teil einer komplexen oder gemeinsamen Gemeinschaft ist, sind diese Kosten (einschließlich Pool -Wartung, Aufzüge usw.) abzugsfähig.
4. Versicherungsprämien
Hausversicherungen für Brand, Schadenersatz oder Haftung von Drittanbietern können beansprucht werden.
5. Reparaturen und Wartung
Ausgaben, die den Zustand der Immobilie aufrechterhalten, einschließlich:
Klempnerarbeiten, elektrische Reparaturen.
Malerei.
Ersetzen von gebrochenen Geräten. Hinweis: Upgrades, die den Wert der Immobilie erhöhen (wie eine neue Küche oder einen neuen Pool), gelten als Kapitalverbesserungen und sind nicht abzugsfähig.
6. Versorgungsrechnungen
Wasser-, Strom-, Gas- und Internetkosten sind nur abzugsfähig, wenn der Vermieter sie bezahlt und sie vom Mieter nicht erstattet werden.
7. Abschreibung
Sie können jährlich 3% des Bauwerts (nicht des Grundstücks) der Immobilie abziehen, basierend auf dem Katastastalwert.
8. Fach- und Managementgebühren
Gebühren für Immobilienverwalter, Immobilienmakler, Buchhalter oder Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Miete sind abzugsfähig.
9. Werbekosten
Alle Kosten für die Werbung für die Miete (z. B. Online -Plattformen, Flyer, Fotografie) können abgezogen werden.
Nicht absetzbare Kosten
Ausgaben im Zusammenhang mit der persönlichen Nutzung der Immobilie.
Kapitalverbesserungen (z. B. wichtige Renovierungsarbeiten, die Wert verleihen).
Die Anschaffungskosten (z. B. Notar-, Registrierungs- und Kaufsteuern werden als Teil der Kapitalgewinne als Grundlage angesehen).
Besondere Überlegungen für Nichtanmeldungen
EU/EWR -Bewohner: Anspruchsvoll, um die Kosten für ihre Mieteinnahmen abzuziehen.
Nicht-EU-Bewohner: In der Regel auf Bruttoeinkommen ohne Abzüge besteuert, es sei denn, ein Steuervertrag besteht.
Letzte Gedanken
Das Verständnis und die ordnungsgemäße Anwendung von Abzügen kann Ihre jährliche Steuerrechnung erheblich beeinflussen. Ob ansässig oder ausländischer Anleger, eine gründliche Aufzeichnungen und die Beratung mit einem lokalen Steuerberater ist der Schlüssel, um Ihre Leistungen zu maximieren und gleichzeitig konform zu bleiben.
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